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Steuerberatung

Buchführung | Jahresabschlüsse | Steuererklärungen

Buchführung
Jahresabschluss

  1. Lohnbuchhaltung

    • laufende Erstellung der Lohnabrechnungen (wahlweise Betreuung bei der Erstellung der laufenden Lohnabrechnung)
    • Erfassung der Lohnstammdaten
    • Erfassung der Änderungsdaten
    • Berechnung der SV- Beiträge und der Lohnsteuer
    • Ausfertigung der LSt- Anmeldung für das Finanzamt
    • Datenübermittlung an das Finanzamt und die Krankenkassen
    • Erstellung der Lohnnachweise und Lohnjournale
    • Ermittlung von Umlagen (z. B. für Schwangerschaftsurlaub)
    • Vorbereitung der Überweisungsträger
    • Erstellung von Überweisungslisten für das Onlinebanking
    • Führung der Lohnakten, Ausfertigung der Lohnsteuerkarte, Beitragsnachweise an die Krankenkasse
    • Überwachung von Umlagen und Krankenkassenbeitragssätzen
    • An- und Abmeldung bei der Krankenkasse, SV- Jahresmeldung, Arbeitgeber- Lohnsteuerjahresausgleich
    • Anfertigung von Bescheinigungen
    • Erstellung von Anträgen auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit oder Mutterschaft
    • Erstellung des Lohnnachweises zur Berufsgenossenschaft
    • Bearbeitung lohnsteuer- und steuerrechtlicher Fragestellungen
    • ggf. Beratung und Mitwirkung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
       
  2. Finanzbuchhaltung

    • Kontierung der Belege
    • laufende Erfassung der Belege
    • Erstellung der Summen- und Saldenliste
    • Anfertigung aussagekräftiger Betriebswirtschaftlicher Auswertungen und eines Betriebswirtschaftlichen Kurzberichtes
    • Berechnung der Umsatzsteuer
    • Ausfertigung der USt-Voranmeldung für das Finanzamt
    • Datenübermittlung an das Finanzamt
    • bedarfsweise Erweiterung der Buchführung um Kostenstellenrechnungen (KOST) oder Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (OPOS)
    • auf Wunsch monatliche BWA-Meetings mit Besprechung der wirtschaftlichen Lage, Analyse der Betriebswirtschaftlichen Auswertung und ggf. Erarbeitung von Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage
    • Begleitung der Buchführung bei selbstbuchenden Mandanten (telefonisch oder vor Ort)
       
  3. Anlagenbuchführung

    • laufende Erfassung der Zu- und Abgänge des Anlagevermögens
    • Ermittlung der monatlichen Abschreibungsbeträge und Restbuchwerte
    • Führung der Inventarkarten
    • Darstellung der unterjährigen Entwicklung des Anlagevermögens
    • Erstellung des Anlageverzeichnisses
    • wahlweise Betreuung und Unterstützung des Mandanten bei der Selbsterstellung der Anlagenbuchführung

 


 

 

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